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Gericht verurteilt T-Mobile wegen Handy-Branding

16.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Erstmals hat jetzt ein Gericht ein Mobilfunkunternehmen wegen des so genannten Brandings von Endgeräten verurteilt, wie "Stiftung Warentest online" berichtet. T-Mobile muss demnach Michael B. den Kaufpreis für ein in der Programmierung verändertes Siemens A60-Handy erstatten. Der Potsdamer hatte für knapp 80 Euro das Mobiltelefon samt Guthabenkarte für seine Tochter gekauft.

Doch schon bei der ersten Benutzung habe es Ärger gegeben, heißt es: Beim Druck auf die Taste links unterhalb des Displays baute das Handy sofort eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet auf. Eigentlich lässt sich die Funktion der Taste beim A60 frei wählen. Nicht so beim Handy aus dem T-Punkt-Laden. Das sei ein Mangel, urteilte jetzt das Amtsgericht Potsdam (AZ 34 C 563/04, als Versäumnisurteil rechtskräftig) und gab T-Mobile auf, den Kaufpreis zu erstatten. (tc)