Lizenzfrage

Gericht verbietet Taxi-App UberPop in den Niederlanden

08.12.2014
Neuer Rückschlag für Uber: Ein Gericht in Den Haag hat die Taxi-App in den Niederlanden verboten. Die Fahrer hätten keine Lizenz, lautet die Begründung. Auch in Deutschland machen zahlreiche Klagen dem US-Unternehmen zu schaffen.

Ein Gericht hat den Taxidienst UberPop in den Niederlanden verboten. Die Wirtschaftskammer gab am Montag in Den Haag der Aufsichtsbehörde recht, die hohe Geldstrafen gegen UberPop-Fahrer verhängt hatte. Der Dienst über eine Smartphone-App verstoße gegen das niederländische Taxigesetz, erklärten die Richter.

Mit UberPop finden Privatpersonen Kunden, um sie gegen Geld in ihrem eigenen Auto zu chauffieren. Das ist nach Auffassung der Richter illegal, da die Fahrer nicht über eine Lizenz verfügten. "In diesen Fällen verstößt auch Uber gegen das Gesetz, weil es eng mit diesen Fahrern zusammenarbeitet und an dem Erlös beteiligt ist," erklärte das Gericht.

Uber will gegen das Urteil Berufung einlegen. Das Unternehmen hatte Geldbußen von jeweils 1500 Euro gegen Fahrer in Amsterdam nicht akzeptieren wollen und dagegen geklagt. Erst in der vergangenen Woche war die Taxi-App nach Amsterdam auch auf Rotterdam und Den Haag ausgedehnt worden. Das Verbot gilt nicht für den Limousinenservice Uber Black, bei dem die Fahrer eine Lizenz haben.

Auch in Deutschland beschäftigt der Streit zwischen Uber und der Taxibranche regelmäßig die Gerichte. In Hamburg und Berlin sind die Vermittlungsdienste von Uber verboten. Die meiste Kritik hatte sich an UberPop entzündet, bei dem das Unternehmen private Fahrer vermittelt. Diese würden sich nicht an das geltende Personenbeförderungsgesetz halten, das besondere Auflagen vorsieht. Ein bundesweites Verbot war wegen formaler Fehler wieder gekippt worden.

Zwischenzeitlich versuchte Uber, mit einer radikalen Preissenkung den Dienst zur Mitfahrzentrale und somit legal zu machen. Übersteigt der Fahrpreis nicht die Betriebshaltung des Fahrzeugs, fällt die Dienstleistung nicht mehr unter das Personenbeförderungsgesetz. (dpa/tc)