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Gericht verbietet OEM-Version von Windows 2000

28.02.2000
Microsoft-Niederlagen (1)

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht München I hat Microsoft Ende letzter Woche per einstweiliger Verfügung den Vertrieb von Windows 2000 in der OEM-Version untersagt. Es folgte dabei der Klage eines Softwarehändlers, der dem Hersteller vorgeworfen hatte, er koppele das neue Betriebssystem wettbewerbswidrig an die Rechnerhardware. Hintergrund ist der für Windows 2000 erstmals geplante "Registration Wizard". Dieser erzeugt auf Basis der vorhandenen Hardware (welche Komponenten genau herangezogen werden, ist "Betriebsgeheimnis") einen 17-stelligen Registrierungscode. Diesen muss der Kunde an Microsoft schicken und erhält erst danach einen davon unabhängigen Freischaltschlüssel, ohne den sich das Produkt nur 50 mal starten lässt.

Microsoft fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. "Hier wird viel Lärm um nichts gemacht", erklärte Pressereferent Thomas Jensen in einer eilig veröffentlichten Stellungnahme. Man sei überzeugt, dass die Produkte des Unternehmens bereits völlig mit dem Wortlaut der einstweiligen Verfügung übereinstimmten. Ohnehin hat es den Anschein, als werde Microsoft hierzulande auf den umstrittenen Registrierungsmechanismus verzichten - zumindest bei Windows. Der Online-Nachrichtendienst "Computerchannel" zitiert John MacGill, Director of Business Licensing, mit der Aussage, der Konzern habe "in nächster Zukunft keine Pläne", den Registrierungszwang auch nach Deutschland zu bringen.