Keine Überwachung des Betriebsrats-PCs

Gericht verbietet Kontrolle

21.11.1997

Ein Unternehmen aus Berlin wollte von seinem Gesamtbetriebsrat die Zustimmung erzwingen, daß der Datenschutzbeauftragte Zugang auch zu den Computern der Arbeitnehmervertreter bekommt. Ein solches Überwachungsrecht, so die Kasseler Richter, würde jedoch die Unabhängigkeit der Betriebsräte beeinträchtigen. Der Datenschutzbeauftragte sei "trotz seiner Freiheit von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberseite zuzuordnen", so das Bundesarbeitsgericht.