Gericht untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys

23.06.2006

Gleichlautende Entscheidung des Landesgerichts bestätigt

Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile wies darauf hin, dass das Unternehmen zunächst die Urteilsbegründung des OLG abwarten wolle. So sei derzeit nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden und ob ein Zeitraum und dann welcher akzeptiert würde. Auch E-Plus KPN erklärte, das Urteil müsse noch genauer geprüft werden. Vodafone D2 betonte, dass die beanstandeten AGB-Klauseln nicht mit den Prepaid- Verträgen (CallYa) des Unternehmens identisch seien. Das Gericht habe zudem ausgeführt, nicht jede zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer könne als "unangemessene Benachteiligung" der Kunden angesehen werden. Deshalb sei aus dem Urteil auch nicht der Schluss zu ziehen, die in den Prepaid-Verträgen von Vodafone enthaltenen Regelungen seien unwirksam.

Mit dem OLG-Urteil wurde eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München I vom Februar dieses Jahres bestätigt. Danach ist unter anderen die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages (Az.: 29 U 2294/06).