Gericht untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys

23.06.2006
Nach einem Musterurteil dürfen so genannte Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das Oberlandesgericht München in einem Verfahren gegen O2.

"Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid- Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten."

Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 02, wonach nicht genutzte Restguthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, seien nicht zulässig, lautete die Entscheidung des 29. OLG-Zivilsenats in zweiter Instanz. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, allerdings kann 02 noch über den Bundesgerichtshof (BGH) versuchen, dagegen vorzugehen.

Anbieter wollen Urteil zunächst prüfen

Die meisten anderen großen Mobilfunk-Anbieter hätten ähnliche Klauseln zum Verfall von Prepaid-Guthaben, betonte Sievering-Wichers. Auch wenn das Urteil nur für das Unternehmen O2 gelte, sollten auch die anderen Mobilfunk-Anbieter die neue Rechtslage akzeptieren und freiwillig ihre Vertragsbedingungen rasch zu Gunsten der Kunden ändern. Allein bei O2 seien rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von dem Urteil betroffen. Dies zeige die bundesweit große Bedeutung der Gerichtsentscheidung.

O2 will vor weiteren Schritten die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten. "Das müssen wir uns erst einmal genauer anschauen", sagte Unternehmenssprecherin Christine Knoepffler. Erst danach könne entschieden werden, ob man versuchen solle, das Urteil noch einmal beim BGH auf den Prüfstand zu bringen. Im Übrigen handele es sich beim Prepaid-Verfall um marktübliche Klauseln, denen sich O2 erst als eines der letzten großen Unternehmen angeschlossen habe.