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Gericht stoppt Lastschrift-Zwang von T-Mobile

27.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mobilfunk-Anbieter dürfen ihre Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung der Gebühren per Lastschriftverfahren zwingen. So müsse sichergestellt sein, dass zwischen Rechnungseingang und dem Geldeinzug mindestens fünf Werktage liegen. Das Gericht untersagte es der Telekom-Tochter T-Mobile, die Kunden über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zu zwingen und den Betrag sofort bei Rechnungsstellung einzuziehen. Der BGH begründete die Entscheidung damit, dass der Kunde ausreichend Zeit haben müsse, um die Rechnung zu prüfen. Das Gericht verbot zudem eine Klausel, die T-Mobile die Überprüfung der EC- oder Kreditkarten der Kunden ermöglichte.(ho)