Web

Gericht stoppt irreführende Werbung von Siebel

02.05.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht Frankfurt hat auf Antrag von SAP eine Anzeigenkampagne des US-Konkurrenten Siebel gestoppt. Als Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erklärte die Behörde, Siebel habe die Werbung der Walldorfer unzulässig imitiert und dadurch irreführend, unlauter sowie wettbewerbswidrig gehandelt. Es handele sich dabei um "verzweifelte Versuche eines Wettbewerbers, der sich durch den Geschäftserfolg der SAP bedroht sieht". SAP wirbt seit September 2000 mit den Namen von Anwendern unter dem Slogan "... runs SAP". Siebel, der größte Wettbewerber der Walldorfer im Bereich CRM-Software, hatte in seinen Anzeigen das SAP-Design imitiert und den Slogan entsprechend in "... runs Siebel" umgeändert. Nach dem Erfolg in Deutschland will SAP nun auch in Großbritannien gerichtlich gegen das Anzeigenplagiat von Siebel

vorgehen.

Nach Untersuchungen der Marktforscher von IDC sank Siebels Marktanteil bei CRM-Software in Europa 2001 im Vergleich zum Vorjahr um einige Prozent auf einen Wert im höheren Zwanziger-Bereich. SAPs Anteil wuchs dagegen von einem auf rund zehn Prozent. In Deutschland dürfte der Marktanteil der Walldorfer aufgrund des Heimvorteils etwa höher liegen. (mb)