Gericht: Siemens muß TBS-Lasertoner dulden

20.05.1988

BERLIN (pi) - Der Berliner Bürozubehör-Hersteller TBS Printware GmbH hat beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Siemens AG erwirkt. Darin wird dem Konzern unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu einer halben Million Mark verboten, "bei Überprüfungen und Fehlersuchen an Siemens-Laserdruckern den darin befindlichen Toner der Antragstellerin gegen Siemens-Toner auszuwechseln und diesen Toner-Tausch den jeweiligen Kunden trotz bestehender Wartungsverträge in Rechnung zu stellen".

Das Gericht bezog sich in seiner Begründung auf Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Für das klagende Unternehmen habe die Gefahr bestanden, daß Kunden, die auf die Wartungsleistungen der Siemens AG angewiesen sind, vorsichtshalber keinen Toner mehr bei TBS bestellten, sondern wieder das Siemens-Originalprodukt einsetzten. Siemens habe aber bisher nicht glaubhaft machen können, daß der Fremd-Toner zu den Betriebsstörungen geführt habe.