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Gericht kippt Inkasso-Urteil zugunsten der Telekom

19.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post (RegTP) musste erneut eine Schlappe einstecken: Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Deutsche Telekom AG sei nicht verpflichtet, Gebühren für Service-Rufnummern, die mit 0190, 0180, 0900 beginnen, sowie für Internet-by-Call einzutreiben. Wird das Urteil rechtskräftig, ist die Entscheidung der RegTP Anfang 2000, wonach die Telekom verpflichtet wurde, das Inkasso ihrer Mitbewerber zu übernehmen, außer Kraft gesetzt (AZ: 1K2788/00). Ein Pressesprecher der Behörde erklärte gegenüber der COMPUTERWOCHE, die RegTP werde beim Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung gehen.

Das Urteil der Kölner Richter würde vor allem die kleinen Internet-Anbieter treffen. Sie müssten ihre Gebühren erhöhen, um die Kosten für Abrechnungen zahlen zu können. Internet-by-Call-Anbieter wie die Freenet.de AG oder Tiscali, das Tochterunternehmen des gleichnamigen italienischen Internet-Service-Providers, könnten ihre Kunden nicht mehr über die Telekom-Abrechnungen zur Kasse bitten. Aber auch Telefon-Discounter wie 01051 Telecom, der über 0190-Nummern Gespräche anbietet, fürchtet um seine Umsätze. Aufgrund der geringen Gebühren lohne es sich für das Unternehmen nicht, eigene Rechnungen auszustellen. Nach Einschätzungen der RegTP sei die Geschäftsgrundlage von etwa 50 Telekom-Konkurrenten bedroht.

Ein Telekom-Pressesprecher äußerte sich indessen zufrieden über das Urteil und sieht vor allem die Forderungen von Verbraucherschützern nach mehr Transparenz bestätigt: "Nun erfahren die Kunden endlich, woher die 0190-Rufnummern auf ihren Abrechnungen stammen." (km)