Gericht erlaubt SEL Wochenendarbeit

11.08.1989

STUTTGART (vwd) - Die Genehmigung zum auch die Wochenenden und Feiertage umfassenden "vollkontinuierlichen" Drei-Schicht-Betrieb im Glasfaserwerk erhielt die Stuttgarter Standard Elektronik Lorenz AG (SEL) vom Arbeitsgericht.

Das Stuttgarter Gericht erklärte den Spruch der SEL-Einigungsstelle vom 18. April dieses Jahres für rechtmäßig. Damit lehnte er einen Antrag des Betriebsrats des SEL-Kabelwerks ab, mit der der Spruch der Einigungsstelle außer Kraft gesetzt werden sollte. Aus Protest gegen die geplante Wochenend- und Feiertagsarbeit hatten die Arbeitnehmervertreter nicht an der Abstimmung der Einigungsstelle teilgenommen.