Rechtsinstrument wird zur Landplage

Gericht erlaubt Abmahnungen per E-Mail

26.10.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Das Landgericht Hamburg hat die elektronische Zustellungsform von Abmahnungen für rechtens erklärt. Christian Solmecke nennt Einzelheiten.
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Abmahnungen sind eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erhält sie gern. Bislang erreichte ein solches Anwaltsschreiben die Empfänger vorrangig per Fax und per Post. Inzwischen sind aber erste Fälle bekannt, in denen die Abmahnung per E-Mail zugestellt wurde. Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke warnt: Das LG Hamburg hat diese Zustellungsform für rechtens erklärt.

Abmahnungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen ein anderes dazu auffordern möchte, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Vor allem im Wettbewerbs- und im Urheberrecht werden Abmahnungen sehr häufig von den beauftragten Anwälten verschickt - zusammen mit einer Kostennote und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die unterzeichnet werden soll.

Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält. Inzwischen versenden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich.