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Gericht entscheidet über Kazaa-Klagen

25.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bundesgericht in Los Angeles soll entscheiden, ob die Online-Tauschbörse Kazaa der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt. Die heute beginnenden Anhörungen kamen auf Betreiben von Plattenfirmen und der Filmindustrie zustande, die bereits mehrmals vergeblich Unterlassungsklagen gegen den Kazaa-Betreiber Sherman Networks eingereicht hatten. Dieser hat seinen Firmensitz auf dem Inselarchipel Vanuatu, das sich im Südwest-Pazifik von Neu-Kaledonien bis zu den Fiji-Inseln erstreckt. Die Geschäfte werden von Australien aus geführt, weswegen Sherman der Ansicht ist, US-Gesetzen nicht zu unterliegen. Das ist jedoch strittig, da amerikanische Anwender auf die Server des Peer-to-Peer-Dienstes, die über mehrere Länder verstreut sind, zugreifen können.

Maßgeblich ist laut Experten außerdem, wie das Gericht die geschäftlichen Beziehungen zur US-Firma Blastoise einschätzt. Sollten intensivere Kontakte gepflegt worden sein, wäre die Zuständigkeit gegeben. In diesem Fall wüden die Medienkonzerne voraussichtlich sofort auf Stillegung der Tauschbörse klagen. Kazaa-Anwalt Rod Dorman zufolge sei als Gerichtsstand für die Geschäfte mit Blastoise explizit Großbritannien und nicht die USA ausgehandelt worden. Man scheue jedoch gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Verbänden der Medienindustrie nicht generell. Sie könnten Klagen in Australien anstrengen, so Dorman. (lex)