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Gericht billigt Beschlagnahmung von Provider-Daten

05.10.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Rahmen der Ermittlungen gegen mutmaßliche islamische Terroristen die Beschlagnahmung von Datenbeständen bei fünf Internet-Dienstleistern genehmigt. Nach Angaben des Gerichtssprechers Jürgen Fehr handelt es sich um Firmen aus Berlin, Erfurt, Karlsruhe, Montabaur und Regensburg. Sowohl der in der vergangenen Woche verhaftete Türke Talip T. als auch einer seiner Brüder hätten bei den Providern Web-Adressen unterhalten. Nach Angaben Fehrs kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die beiden Beschuldigten "auf das Informationsnetz derjenigen zugegriffen haben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anschlag auf das World Trade Center stehen".

Maßnahmen gegen den Terror plant auch Bundesfinanzminister Hans Eichel. Er will im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sämtliche in Deutschland geführten Bankkonten beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) in Bonn erfassen lassen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Informationen aus Koalitionskreisen. In dem Zentralregister sollen die Daten aller Kontoinhaber in Deutschland gespeichert werden. Dazu gehören Name, Geburtsort und -datum, die Art des Kontos und das Eröffnungsdatum. Nicht erfasst werden sollen nach den bisherigen Überlegungen die Kontostände und die Höhe der Zinserträge. Dem Bericht zufolge sind außerdem eine Zentralstelle zur Erfassung verdächtiger Kontobewegungen, die weitere Lockerung des Bankgeheimnisses und die Schaffung eines Straftatbestandes "schwere Steuerhinterziehung" geplant. Eine solche "Kontoevidenzzentrale" habe sich in Frankreich bereits bewährt. Sie erleichtere es vor allem,

Konten von verdächtigen Personen und Organisationen zu identifizieren, wie es jetzt im Rahmen der Sperrung von Konten aus dem Umfeld des moslemischen Extremisten Osama bin Laden erforderlich geworden sei. In Deutschland hatten die zuständigen Stellen Wochen gebraucht, um bei den Banken verdächtige Konten zu finden.