Schweden

Gericht bestätigt vier Jahre alten Haftbefehl gegen Julian Assange

17.07.2014
Seit vier Jahren versucht die schwedische Staatsanwaltschaft, Julian Assange wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu verhören. Seine Anwälte beantragten nun die Aufhebung des internationalen Haftbefehls. Ohne Erfolg.

Ein Gericht in Stockholm hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bestätigt. Gegen den 43-Jährigen wird in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt. Um sich einer Auslieferung an Schweden zu entziehen, hält sich der Aktivist seit zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf.

Assange wird vorgeworfen, sich im August 2010 an zwei schwedischen Frauen sexuell vergangen zu haben. Der Australier bestreitet die Taten.

Assanges Anwälte hatten die Aufhebung des vier Jahre alten Haftbefehls beantragt, weil die schwedischen Behörden - ihrer Meinung nach - den Fall nicht schnell genug bearbeiten. Sie halten den Haftbefehl und die jahrelange Isolation Assanges für unverhältnismäßig. Das Verbrechen, dessen Assange verdächtigt werde, sei nicht so gravierend, dass es so eine Art von Haftbefehl rechtfertige, lautete ihre Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Sie ist sich sicher, dass sich Assange dann einer Befragung durch Flucht entziehen werde. "Es war klar, dass er nicht die Absicht hat, hierher zu kommen", sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Ingrid Isgren. Ein Punkt, der bei Gericht Gehör fand.

Weil Assange sich weigerte, zu weiteren Verhören von Großbritannien nach Schweden zu reisen, erließen die Behörden in Stockholm im November 2010 einen internationalen Haftbefehl. Assange sagte, er wolle vor allem deshalb nicht nach Schweden reisen, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte, wo er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist betrachtet wird.

Assange wurde in Großbritannien gegen Kaution freigelassen. Als aber das höchste britische Gericht grünes Licht für seine Auslieferung nach Skandinavien gab, flüchtete er am 19. Juni 2012 in die Botschaft Ecuadors und beantragte politisches Asyl. Seitdem hat er das Botschaftsgebäude im Londoner Zentrum nicht verlassen und auch seine Familie nicht mehr gesehen.

Die Richterin in Stockholm verstand dies aber nicht als Freiheitsentzug. "Assange hat sich selbst entschieden, in der ecuadorianischen Botschaft zu wohnen", sagte Lena Egelin.

Ein zentraler Punkt der mündlichen Verhandlung war die Frage, warum die schwedische Staatsanwaltschaft Assange bisher nicht in der Botschaft in London verhört hat. Staatsanwältin Ingrid Isgren konterte: Ein Verhör in der Botschaft wäre nicht sinnvoll gewesen, weil bei sexuellen Straftaten häufig mehrere Verhöre notwendig seien, um beide Parteien mit den Aussagen der jeweils anderen zu konfrontieren. Außerdem hätte man in der Botschaft Assange nicht einmal zu der Abgabe einer Speichelprobe zwingen können.

Assanges Anwälte wollen in die Berufung gehen. Ecuador hat das Asyl für Assange zunächst bis auf Weiteres verlängert. (dpa/tc)