Gericht bestätigt Urteil gegen E-Mail-Werbung

06.02.1998

MÜNCHEN (CW) - Das Landgericht Traunstein hat jetzt den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spamming) abgelehnt. Es hatte einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500000 Mark verboten, elektronische Wurfsendungen zu versenden. Das Argument, Spamming sei mit gewöhnlicher Briefkastenwerbung vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. E-Mail-Werbung, so das Gericht, sei eine viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren Versand wettbewerbswidrig..