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Geprellter Infomatec-Anleger erleidet Niederlage vor Gericht

02.10.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Münchner Oberlandesgericht hat die Schadensersatzklage eines Aktionärs gegen das inzwischen insolvente Softwareunternehmen Infomatec zurückgewiesen. Das Gericht hob damit ein Urteil des Landgerichts Augsburg vor einem Jahr auf. Damals hatte die Kammer dem Kleinanleger rund 50.000 Euro Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Meldungen zugesprochen (Computerwoche online berichtete). Das Augsburger Softwareunternehmen hatte in einer Mitteilung vom Mai 1999 den Eingang eines 55 Millionen Mark schweren Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom bekanntgegeben. Der Kläger, ein Metzgermeister, hatte daraufhin für zirka 100.000 Mark Infomatec-Aktien gezeichnet. Als öffentlich wurde, dass der tatsächliche Wert des Mobilcom-Auftrags jedoch nur neun Millionen Mark betrug, sank die Infomatec-Aktie von 51 Euro auf unter einen Euro. Kurz darauf traten die

Vorstände zurück, das Unternehmen beantragte ein Insolvenzverfahren.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts können die Vorstände eines Unternehmens zwar laut Aktiengesetz für falsche Informationen über das Vermögen der Gesellschaft bestraft werden. Anders als die Vorinstanz leitete das Gericht davon aber keine gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche der geschädigten Aktionäre ab. Das Börsenrecht und das Wertpapierhandelsgesetz würden ausschließlich den Kapitalmarkt schützen, nicht jedoch die Anleger, betonte der vorsitzende Richter. Bereits im Januar hatte eine andere Kammer des Augsburger Landgerichts eine ähnliche Klage von vier weiteren Infomatec-Anlegern zurückgewiesen (Computerwoche online berichtete).

Der den Kläger vertretende Anwalt Klaus Rotter kündigte an, nun in die nächste Instanz, dem Bundesgerichtshof, zu gehen. Rotter verfolgt damit nicht nur die Interessen seines direkt betroffenen Mandanten, sondern will den Fall zu einem Musterprozess machen. Die Anwaltskanzlei des Juristen vertritt laut Presseberichten 250 Infomatec-Aktionäre sowie rund 600 geschädigte Anleger von EM.TV.

Mit dem seit Anfang Juli gültigen vierten Finanzmarktförderungsgesetz besitzen Anleger inzwischen einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Unternehmen kursbeeinflussende Tatsachen verschweigen oder fälschen. Außerdem soll die persönliche Haftung der Firmenvorstände erweitert werden. (mb)