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Gema will Brenner-Hersteller zur Kasse bitten

09.05.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, hat von der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt in einer heiklen Angelegenheit gegen Hewlett-Packard Recht bekommen. Demnach soll auch für digitale Vervielfältigungen die Vergütungsregelung nach dem deutschen Urheberrecht gelten.

Dies würde konkret bedeuten, dass jeder Hersteller und Importeur von CD-Brennern künftig pro Gerät eine Pauschale von 17 Mark für private Überspielungen entrichten müsste. "Die Entscheidung ist ein Meilenstein bei der Sicherung und Durchsetzung von Rechten in der digitalen Welt", kommentiert Reinold Kreile von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte).

HP, das in dem Streit die Auffassung vertreten hatte, CD-Brenner würden insbesondere zur Sicherung von Daten eingesetzt, soll sogar für alle seit Anfang 1998 verkauften CD-Writer die Pauschale nachzahlen. Der Böblinger Hersteller lehnt den Schiedsspruch allerdings ab. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärte, die verhängte Gebühr mache weder von der Höhe noch von ihrer Struktur her (fünf Mark sind für Audio-, zwölf Mark für Videokopien vorgesehen - ein außer in China praktisch nicht existentes Format) Sinn. HP erwartet nun, dass die Gema in der Angelegenheit vor dem Landgericht München Klage einreichen wird.