GEMA kündigt Klingeltonverträge mit der BITKOM

02.07.2007

Als Konsequenz aus der Kündigung der Verträge müssen nun Anbieter von Music on Demand oder Handyruftönen ihre Lizenzen jeder für sich anhand vorgegebener Tarifgruppen aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft erwerben. Zudem fallen die Nachlässe weg, die für sie als Mitglieder der BITKOM in den Verträgen vereinbart worden war. Die GEMA wird jetzt die Gerichte einschalten, um die noch offenen Fragen auch im Verhältnis zu anderen BITKOM-Mitgliedern klären zu lassen.

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