Nennung in Sperrtafeln unzulässig

Gema gewinnt gegen YouTube

25.02.2014
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat im Streit mit YouTube um sogenannte Sperrtafeln vor dem Landgericht München I einen wichtigen Sieg errungen.

Die Richter untersagten am Dienstag der Internet-Videoplattform in Hinweistexten zu gesperrten Videos die Gema für Sperrungen von Videos verantwortlich zu machen, in denen Musik vorkommt, die möglicherweise Urheberrechte verletzt. Die Gema hatte sich vor Gericht gegen Formulierungen wie "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden" gewehrt.

Wie das Gericht mitteilte, würdigten solche Aussagen die Gema herab und seien eine irreführende Tatsachenbehauptung, da die Google-Tochter YouTube die Sperrungen selbst vornehme.

"Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema", sagt deren Chef Harald Heker. "YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein."

Diesen Widerspruch habe das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft, so Heker weiter. Die Entscheidung sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere. Die Gema wolle lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Heker: "Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können." (dpa/tc)