Unterlassungsklage eingereicht

Gema-Chef Heker zeigt sich im YouTube-Streit zuversichtlich

28.01.2013
Im Dauerstreit zwischen Google und der Gema um die Vergütung für YouTube-Videos hofft die Verwertungsgesellschaft noch immer auf eine außergerichtliche Lösung.

"Wir sind nach wie vor guten Mutes, dass wir doch noch zu einer Einigung kommen werden", sagte Gema-Chef Harald Heker am Sonntag auf der Musikmesse Midem in Cannes. YouTube habe die Verhandlungen im Dezember abgebrochen. Deshalb habe die Gema nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht.

Der Gema gehe es darum, dass Künstler für den Wert ihrer kreativen Leistung so bezahlt werden, wie sie es verdienen, sagte Heker. Er warnte davor, "eine Discount-Mentalität der Musiknutzer zu fördern und Unternehmer wie Kim Schmitz zu Helden zu stilisieren". In der Öffentlichkeit interessiere es leider kaum, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz vieler Musikurheber bedroht ist.

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen. Zuvor war ein vorläufiger Vertrag ausgelaufen. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet. (dpa/tc)