Tipp für Freiberufler

Geld vom Finanzamt zurück

14.12.2010
Selbständige Informatiker, die als Freiberufler anerkannt werden wollen, können beim Finanzamt Einspruch erreichen. Allerdings muss der Antrag auf rückwirkende Anerkennung bis 31. Dezember 2010 dem Finanzamt vorliegen.

Darauf weist der Existenzgründerberater und Sachverständige in der Informatik, Peter Brenner, hin. Erkennt das Finanzamt den Informatiker als Freiberufler an, bekommt er die Gewerbesteuerbeiträge inklusive einer sechsprozentigen Verzinsung pro Jahr sowie die IHK-Beiträge zurück. " Für Freiberufler entfallen Beiträge zur IHK, Berufsgenossenschaft und Kosten für doppelte Buchführung sowie Bilanzerstellung", sagt Brenner. Mit einer Stellungnahme eines Gutachters lassen sich Finanzämter von der Freiberuflichkeit eines IT-Profis überzeugen, so Brenners Erfahrungen. Bis Ende Dezember kann man einen Antrag auf rückwirkende Anerkennung stellen, um spätestens ab 2005 Freiberufler zu sein. (hk)