Merkel

Geistige Leistung schützen - Urheberrecht reformieren

15.05.2013
Kanzlerin Angela Merkel hat sich für eine deutsche Vorreiterrolle bei der Reform des Urheberrechts stark gemacht.

"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistungen geben, der völlig kostenlos ist", sagte die CDU-Chefin am Dienstag bei einer Medien-Veranstaltung ihrer Partei in Berlin. "Es muss garantiert sein, dass Kreativität weiter auch den Lebensunterhalt garantiert, dass man damit etwas verdienen kann." Deutsche Gesetze allein seien zwar nicht ausreichend, am besten seien europaweite oder globale Regelungen. Aus der Bankenkrise gebe es aber die Lehre: "Wenn keiner voran geht, gibt es eigentlich auch fast nie eine Lösung."

Die Geschäftsführerin der Mediengruppe RTL Deutschland, Anke Schäferkordt, warnte vor einer Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland, falls der wichtigste Rohstoff des Landes, die Kreativität, infrage gestellt werde. Aus diesem Grund sei ein wirksamer Schutz des Urheberrechts unerlässlich.

Im Streit um Tempo-Bremsen im Internet warnte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) vor einer Zweiklassengesellschaft und drohte mit rechtlichen Maßnahmen. "Es darf keine Klassengesellschaft im Netz geben", sagte er. Angesichts der Pläne der Deutschen Telekom, Surfen ohne Tempo-Bremse in den kommenden Jahren zehn bis 20 Euro im Monat teurer zu machen, ergänzte der Minister laut einer Mitteilung: "Die Bedeutung der Netzneutralität als Garant für mediale Vielfalt und journalistische Chancengleichheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden." Autonome unternehmerische Entscheidungen könnten zu massiven Verzerrungen im Wettbewerb der Inhaltsanbieter führen.

Es müsse gewährleistet sein, dass alle Anbieter im Netz gleiche Chancen erhielten, verlangte Neumann. Ein erster Schritt sei mehr Transparenz bei den Vertragsbedingungen, die sicherstellen müssten, dass Dritte nicht diskriminiert werden könnten. "Sollte der geltende Rechtsrahmen nicht ausreichen, um Netzneutralität wirksam zu sichern, müssen zusätzliche Maßnahmen erwogen werden." Die Regierung verfüge seit der jüngsten Novelle des Telekommunikationsgesetzes "über das rechtliche Rüstzeug, um Mindestanforderungen an die Dienstequalität im Internet festzulegen".

Kritiker stören sich auch daran, dass der Telekom-Fernsehdienst Entertain im Gegensatz zu konkurrierenden Angeboten - etwa von Apple oder Amazon - von der Volumenbegrenzung befreit werden soll. Die Telekom verweist darauf, dass Entertain ein gesondert bezahltes und reguliertes Medienangebot sei. Dennoch wurde der Vorwurf laut, hier werde gegen die Netzneutralität verstoßen - das Prinzip, wonach alle Daten im Netz gleich behandelt werden sollen. (dpa/tc)