Post aus Frankreich:

Gegenteilige Meinung

03.06.1988

Betrifft: CW vom 13. 5. 88, Kolumne "Keine Zeit für Helden", Seite 9

Dort hieß es, . . . Es kommen einem geradezu die Tränen, liest man einen Satz wie: "Steffen Wernery, Vorstandsmitglied vom Chaos Computer Club in Hamburg, säße nicht in französischer Untersuchungshaft, wenn Philips ihren mit sensitiven Daten arbeitenden Rechner hinreichend gesichert hätte" (siehe Hans Gliss im Thema der Woche auf Seite 7). So doch wohl heißen, das Opfer ist schuldig, der Täter ist das Opfer des Opfers . . .

Steffen Wernéry, zur Zeit noch mit französischer Adresse, reagierte auf die CW-Kolumne wie folgt:

"Ich fordere eine Gegendarstellung gemäß geltendem Recht . . .". Sie behaupten dort "das Opfer, Philips' ist schuldig, der Täter ,S. Wernery' ist das Opfer des Opfers". Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Das Opfer "Philips" ist schuldig (des fahrlässigen Computerbetriebes), der Täter "Hacker" bin nicht ich - er/sie ist unbekannt - und somit bin ich das Opfer, welches vom ursprünglichen Opfer "Philips" vor der SECURICOM mundtot gestellt wurde, um nicht über die Schuldigkeit des Opfers "Philips" zu berichten.

Fresnes 18. 5. 1988

Anmerkung der Redaktion:

CW befindet nicht über Schuld oder Unschuld von Steffen Wernery. Vielmehr interpretiert und moniert sie einen Text, der besagt, daß ein nicht hinreichend gesicherter Computer derjenigen, der sich damit befaßt, zum Opfer macht. Eine Tatsachenbehauptung ist nicht aufgestellt worden.