Web 2.0

Gefährliche Freundschaften

10.11.2011
Von Constantin Gillies

Zuerst Vorgesetzten informieren

Aber was ist, wenn Angestellte soziale Medien nutzen, um auf Missstände im Betrieb oder sogar Gefahren für die Öffentlichkeit hinzuweisen? Rechtfertigt dieses höhere Ziel nicht die Mittel, so wie es etwa Wiki-leaks für sich in Anspruch nimmt? Nicht unbedingt, sagt die deutsche Justiz. Solche Hinweisgeber - im englischen Sprachraum Whistleblower genannt - haben hierzulande einen schweren Stand. Wer öffentlich Alarm schlägt, sei es über Facebook oder die Presse, riskiert unter Umständen die Kündigung - selbst wenn sich die Vorwürfe später als berechtigt erweisen sollten.

Mitarbeiter müssen sich mit Beschwerden zunächst an ihren Vorgesetzten wenden, also den Dienstweg und die Geheimhaltungsverpflichtungen einhalten. Zwar versuchen Interessengruppen wie das Whistle-blower-Netzwerk (www.whistleblower-net.de), mehr Schutz für Tippgeber zu erkämpfen, doch derzeit gilt auch für Facebook-Nutzer im Zweifel: Wer plaudert, fliegt.

Thorsten zur Jacobsmühlen, Experte für soziale Medien: "Viele Firmen wollen nicht wahrhaben, dass ihre Mitarbeiter ausplaudern."
Thorsten zur Jacobsmühlen, Experte für soziale Medien: "Viele Firmen wollen nicht wahrhaben, dass ihre Mitarbeiter ausplaudern."

Dennoch raten die meisten Experten davon ab, nach Porsche-Vorbild die Schotten komplett dicht zu machen. Damit würde sich das Unternehmen die Chancen nehmen, die das Social Web bietet. Anwältin Diercks empfiehlt stattdessen, Social-Media-Guidelines aufzustellen, damit Mitarbeiter und Vorgesetzte erkennen können, was erlaubt ist und was nicht. Internet-Experte zur Jacobsmühlen plädiert außerdem dafür, die Mitarbeiter rundum aufzuklären. Doch er gibt auch zu bedenken, dass es letztendlich ein schlechter Führungsstil sei, der Mitarbeiter zu Maulwürfen mache: "Wo die Angestellten Wertschätzung erfahren, gibt es weniger Unzufriedene - und damit auch weniger Lecks."

So verhindern Sie, ungewollt zum Maulwurf zu werden

• Befolgen Sie die Social-Media-Guidelines ihres Arbeitgebers - sofern vorhanden. Sie stehen üblicherweise im Arbeitsvertrag.

• Besuchen Sie soziale Netzwerke während der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich erlaubt. Wichtig: Stillschweigende Duldung ist keine Erlaubnis!

• Nennen Sie in Online-Profilen nicht Ihren aktuellen Arbeitgeber.

• Publizieren Sie keine vertraulichen oder proprietären Informationen. Nennen Sie keine Kunden ohne vorherige Erlaubnis.

• Wenn Sie Fotos von Ihrem Smartphone aus posten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Position nicht in den Metadaten auftaucht (ist bei vielen Smartphones voreingestellt!).

• Vorsicht bei vermeintlichen Branchenkollegen, die sich über Facebook bei Ihnen melden. Hinter dem Kontakt kann sich ein Experte für Wettbewerbsausforschung verbergen (Fachwort: Competitive Intelligence).

• Verwenden Sie im Job keine Lokalisierungsdienste wie Foursquare oder Facebook Places. Die Positionsdaten können Dritten wertvolle Hinweise geben. Beispiel: Halten sich viele Manager einer Firma im Hauptquartier des Konkurrenten auf, kann das auf eine bevorstehende Fusion hindeuten.