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Gates-Aussage wird vollständig veröffentlicht

01.02.1999
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Ein US-Berufungsgericht hat Microsofts Bemühungen, die auf Videos dokumentierte Zeugenaussage von Bill Gates unter Verschluß zu halten, zunichte gemacht. Richter Douglas Ginsburg berief sich in seinem Urteil auf den "Publicity in Taking Evidence Act" aus dem Jahr 1913. Die Verfügung schreibt die vollständige Veröffentlichung von Zeugenaussagen in Anti-Trust-Verfahren vor. Eine Gruppe von Presseagenturen hatte von Richter Thomas Jackson bereits im August die Freigabe der Zeugenaussagen erwirkt. Microsoft hatte dagegen allerdings eine vorläufige richterliche Verfügung durchgesetzt. Der Softwaregigant berief sich auf eine mögliche Verletzung von Firmengeheimnissen. Wesentliche Passagen aus den rund 20stündigen Verhören von Bill Gates sind daher noch nicht veröffentlicht worden.