Glossar

Fungibilität

24.09.1999

Produkte, die eine langfristige Bindung der Geschäftspartner erfordern, eignen sich nur schlecht für den Börsenhandel. Dieser ist für den schnellen Austausch beweglicher (fungibler) Güter vorgesehen. Eine Voraussetzung, die auch bei anonym erbringbaren Dienstleistungen wie etwa der Terminierung eines Telefonates erfüllt ist. Langfristige Nutzungsrechte (Beispiel: Wegerechte) sind dagegen nicht börsentauglich.