Amerikanisch-japanischer Copyright-Streit endet mit Vergleich:

Fujitsu und IBM einigen sich unter der Hand

25.09.1987

NEW YORK/TOKIO (CW) - Die jahrelange Auseinandersetzung zwischen Big Blue und dem PC-Hersteller und Siemens-Lieferanten Fujitsu ist beigelegt. Der japanische Konzern schloß in Verhandlungen vor der American Arbitration Association (AAA) einen Vergleich mit der IBM. deren Betriebssystem er illegal kopiert haben sollte. Die Konditionen der Vereinbarung werden vertraulich behandelt.

Das in New York geschlossene Geheimabkommen legalisiert unter bestimmten Bedingungen für fünf bis zehn Jahre die Nutzung von IBM-Software durch Fujitsu. Für den Einsatz der Systemsoftware in den zurückliegenden Jahren soll Fujitsu Big Blue mit einer nicht genannten Summe entschädigen, obwohl das japanische Unternehmen bereits zu Beginn der Auseinandersetzung eine höhere Summe an den Mainframe-Marktführer überwiesen hatte.

Die weiteren Zahlungen von Fujitsu an IBM werden von den beiden Schlichtern festgesetzt, einem Juristen der Standford Universität und einem früheren Computerfachmann`.

Diese haben sich gleichzeitig weitreichende Vollmachten für die Überwachung des Vergleiches gegeben, der sie nahezu völlig der Kontrolle von Regierungsstellen entzieht, heißt es aus New York. Sie sollen außerdem auch bei künftigen Streitfällen zwischen beiden Unternehmen eingeschaltet werden.

Fujitsu-President Yamamoto ließ von seinem Anwalt erklären, daß er nach der Regelung gute Chancen für sein Haus sehe, die vorhandenen Programme weiterzuentwickeln. Bisher habe das Unternehmen ständig in der Furcht gelebt, daß selbst Weiterentwicklungen eines Tages von IBM angegriffen würden. Diese habe auch zu einer Verunsicherung der Kunden beigetragen.

Die Entwicklung von neuen Betriebssystemen von Fujitsu soll in einem eigenen Gebäude betrieben werden, das von den übrigen Entwicklungsabteilungen abgetrennt ist. Die Schlichter sollen entscheiden können, welche Dokumente dieses Gebäude verlassen dürfen und welche nicht. Nach den dort betriebenen Entwicklungen werden die künftigen Zahlungen an IBM bemessen. Im Gegenzug soll auch IBM den Zugang zu Programmentwicklungen von Fujitsu erhalten. Seitens der IBM wurde aber betont, daß man dieses Recht nicht in Anspruch nehmen wolle. Einige Streitpunkte müßten vor dem endgültigen Inkrafttreten des Vergleichs noch geklärt werden.