Ab 1. 1. 1985:

Fünf Rollen pro Drehstuhl

10.12.1976

WERMELSKIRCHEN - Um die Gefahr von Unfällen mit rollbaren Bürostühlen einzuschränken, hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in den "Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze" neue Anforderungen an die Beschaffenheit, Benutzung und Unterhaltung von Drehstühlen mit Rollen gestellt. Danach müssen solche Stühle kipp- und wegrollischer sein - Forderungen, die nach Verbandsansicht nur Stühle mit mindestens 5 Rollen erfüllen.

Drehstühle mit vierstrahligem Fuß können bis zum 1. 1. 1985 weiter eingesetzt werden, wenn sie mit dreiseitig kippsicheren Rollen ausgerüstet sind. Sowohl vier- wie auch fünfstrahlige Drehstühle müssen einen "Wegrollwiderstand" bei ebenem Fußboden von 15 bis 20 Newton (20 Prozent) haben. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann in Schadenfällen als Fahrlässigkeit des zuständigen Betriebsleiters oder Sicherheitsingenieurs gewertet werden. (pi)

Information: "Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze" (Ausgabe 1/1976), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bonn