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FSC beklagt Urheberrechtsabgabe auf PCs

23.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Fujitsu Siemens Computers (FSC) hat sich enttäuscht über ein heutiges Urteil des Landgerichts München geäußert, in dem eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro festgelegt wird. Wahrscheinlich werde man Rechtsmittel gegen den Spruch einlegen, so FSC weiter, das von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verklagt worden war.

President und CEO Bernd Bischoff erklärte dazu: "Es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen, ohne dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Abgabenpflicht in der digitalen Informationsgesellschaft macht". Man befürchte von dem Urteil eine fatale Signalwirkung auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Urheberrechtsnovelle, so Bischoff weiter.

In der "Defacto-Steuer" auf den PC sieht der FSC-Chef einen klaren Standortnachteil für deutsche Hersteller und eine ungerechte Belastung für die Verbraucher, insbesondere Schüler und Studenten. Ferner werde der Wettbewerb zu Ungunsten des hiesigen Handels benachteiligt, denn wer seinen PC online im Ausland bestelle oder dort anderweitig erwerbe, brauche die Abgabe nicht zu zahlen.

FSC sei im Übrigen weiterhin der Auffassung, dass bereits das derzeitige Recht den Verwertungsgesellschaften keine hinreichende Grundlage biete, Urheberrechtsabgaben für PCs zu fordern. Wie auch andere PC-Bauer oder der ITK-Branchenverband Bitkom gehe man davon aus, dass ein PC seiner Zweckbestimmung nach - anders als etwa Scanner oder CD-Brenner - nicht in erster Linie als Kopiergerät diene und daher keine Abgabenpflicht bestehe.

Für einen Scanner verlangen die Urheberrechtgesellschaften derzeit mindestens 10,23 Euro Urheberrechtsabgabe, für einen CD- und DVD-Brenner sind 7,50 beziehungsweise 9,21 Euro fällig. (tc)