Vorratsdatenspeicherung

Friedrich sieht Leutheusser-Schnarrenberger am Zug

19.04.2012
Eine Woche vor dem Ablauf eines Brüsseler Ultimatums streitet die Regierungskoalition weiter um die Vorratsdatenspeicherung.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
Foto: BMI

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprachen zwar am Mittwochabend noch einmal im kleinen Kreis über das Thema. Eine Einigung gibt es aber nicht. Man wolle weiter sondieren, hieß es im Anschluss. Friedrich sieht nun die Justizministerin am Zug.

Am Donnerstag kommender Woche läuft eine von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus. Danach könnte die EU-Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. In letzter Konsequenz drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen in Millionenhöhe. Die Koalition streitet bereits seit Monaten darüber, wie eine Neuregelung aussehen könnte, für die die Bundesjustizministerin formal zuständig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte, deutsche Regelung im März 2010 gekippt. Leutheusser-Schnarrenberger will die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten nur nach einem konkreten Anlass speichern lassen ("Quick-Freeze"), um sie den Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für IP-Adressen von Computern sieht sie eine pauschale Speicherung von sieben Tagen vor. Dagegen pocht Friedrich auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine generelle Speicherung der Internet- und Telefonverbindungsdaten von sechs Monaten vorsieht.

Friedrich sagte am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk: "Ich muss mich nicht einigen, Frau Leutheusser muss sich auf die Richtlinie der Europäischen Kommission einlassen." Die Richtlinie sehe eine Speicherfrist von sechs Monaten vor. "Ich kann keinen Kompromiss eingehen oder vorschlagen, der unterhalb der Rechtslage der Europäischen Union ist", sagte Friedrich.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, warf Friedrich vor, die Neuregelung zu verschleppen. "Leider hat sich das Bundesinnenministerium meinen Vorschlägen und denen des Justizministeriums verweigert", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Mögliche Verbesserungen für die Strafverfolgung, "die es schon längst hätte geben können", seien auf der Strecke geblieben. (dpa/tc)