Zugriffsrechte manipuliert - fristlos gekündigt
In einem anderen Fall hatte ein SAP-Nutzer selbsttätig seine Zugriffsrechte im ERP-System erweitert und sich die kompletten Lese- und Schreibrechte verschafft. Der 49-Jährige hatte die Aufgabe, für seinen Arbeitgeber ein Dokumentations- und Schulungskonzept über das Kosten- und Leistungsrechnungssystem zu erstellen. Da sich das Projekt stark verspätete, änderte er kurzerhand seine Zugriffsrechte und verschaffte sich so Zugang zu dem SAP-Modul Qualitätssicherung, um an die von ihm dringend benötigten Daten zu kommen. Das blieb der IT-Abteilung nicht verborgen, sie meldete die unberechtigte Änderung dem zuständigen Abteilungsleiter. Dieser kündigte dem Fachintegrator daraufhin fristlos.
Das Landesarbeitsgericht München bestätigte die Kündigung am 5. August 2009 (AZ: 11 Sa 1066/08). Der Eingriff in das System wurde sogar als Hacker-Angriff bewertet. Der Mitarbeiter hatte sich unbegrenzte Zugriffsrechte erschlichen, die aber nur einem begrenzten Personenkreis vorbehalten waren. Daher folgerte das Gericht, für eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses fehle die erforderliche Vertrauensbasis.