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Freiberuflichkeit bleibt höchstes Gut

12.09.2003
Betrifft CW 33/03, Seite 44: "Gewerbesteuer belastet IT-Freiberufler"

In dem Artikel werden mehrere Fakten fehlerhaft dargestellt. Es entsteht der Eindruck, die Gewerbesteuer für Freiberufler sei eine bereits beschlossene Sache.

Tatsache ist, dass die Opposition diese geplante Reform ablehnt und im Bundesrat mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder blockieren will. Selbst wenn es anders kommt, wird die Gewerblichkeit für alle nicht zum 01. Januar 2004 einzuführen sein, denn es ist aus zeitlichen Gründen sehr fraglich, ob es noch in diesem Jahr zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen kann.

Die Schlussaussage des Beitrages suggeriert dem Leser, "dass die Gewerblichkeit auch Vorteile haben kann, weil eine sorglose Akquise möglich sei und auch Aufträge zur Anwendungsentwicklung angenommen werden können, ohne eine Überprüfung der Freiberuflichkeit durch das Finanzamt befürchten zu müssen".

Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus. Der freiberuflich tätige Informatiker muss sich seit jeher zwei Welten schaffen: Die Behördenwelt hinsichtlich Rechnungen, Verträgen, Firmenlogo, Homepage und Geschäftsausstattung, sowie sein Beratungsumfeld. Sind diese Komponenten optimal gestaltet, braucht der Selbständige nicht zu befürchten, seine Freiberuflichkeit zu verlieren. Auch nicht im Fall einer Betriebsprüfung. Die Freiberuflichkeit ist und bleibt das höchste Gut eines selbständig tätigen IT-Experten.

Weiterhin wird der falsche Eindruck erweckt, ausschließlich die Entwicklung von Systemsoftware führe zur Freiberuflichkeit. Richtig ist hingegen, das beispielhaft auch die Auswahl, Bereitstellung oder Überwachung von Systemsoftware vom Finanzamt akzeptiert wird.

Peter Brenner, Sachverständigenkanzlei für Informatik, Köln