Mit staatlicher Hilfe

Freiberuflerstatus und Rentenversicherungsfreiheit sichern

09.11.2009
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Peter Brenner ist seit 1978 als Informatiker und Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig.
Die Änderung der Förderrichtlinien für Gründer eröffnet Informatikern neue Chancen.

Bisher standen vor einer Existenzgründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden. Die staatlich geförderte Beratung unterstützt Informatiker beim Schritt in die Freiberuflichkeit und bei unternehmerischen Strategien. Sie hilft zudem, Scheinselbständigkeit zu vermeiden.

Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung von Existenzgründern führt zukünftig die KfW innerhalb des Gründercoachings Deutschland durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Nimmt ein Freiberufler eine Existenzberatung in Anspruch, kann er 50 Prozent des Beratungshonorars erstattet bekommen (bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6000 Euro). Die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit heraus ermöglicht sogar einen Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars.

Die Förderung von bereits bestehenden Unternehmen ist jetzt ohne zeitliche Begrenzung ab einem Jahr nach Gründung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) möglich. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50 Prozent, höchstens jedoch 1500 Euro je Beratung.

Gut gerüstet in die Existenzgründung

Informatiker, die sich selbständig machen wollen, müssen wichtige Entscheidungen vor der Existenzgründung und für die folgenden Geschäftsjahre treffen. Allerdings neigen die meisten Selbständigen dazu, die erforderlichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen. Die Auswirkungen dieser fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder durch steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung. Aber auch Nachteile in auftragsschwachen Zeiten wie derzeit, müssen bei fehlender Marketing- und Akquisitionsstrategie in Kauf genommen werden. Auch bei der Planung der späteren Altersvorsorgung darf ein junger Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Gleiches gilt für erforderliche Versicherungen, vertragliche Haftungsproblematiken, Fortbildungsplanung sowie die Festlegung zukünftiger Beratungsschwerpunkte. Hier können Existenzberater helfen.

Problemlösungen und Strategien

Der Existenzberater versteht sich als Coach, der zusammen mit dem Jungunternehmer einen abzuarbeitenden Maßnahmenkatalog definiert. Zuvor findet ein Briefing mit Hilfe von schriftlichen Informationen zu den relevanten Themenkreisen "Gewerbesteuerfreiheit" und "Scheinselbständigkeit" statt. In einem vier- bis fünfstündigen Gespräch vermittelt der Coach alle internen Details und Problemlösungen für die zu gestaltenden Themengebiete, wobei der Klient individuelle Themenwünsche einbringen kann:

  • Sicherung des Freiberuflerstatus und Verhinderung der Rentenversicherungspflicht

  • Verhinderung der Scheinselbständigkeit

  • Nutzung vorhandener Sonderregelungen

  • Steuermodellierung

  • Akquisitions- und Marketingstrategie

  • Firmierungsfragen

  • Unternehmenskonzeption

  • Schwachstellenanalyse und Schwachstellenbeseitigung

  • Altersvorsorgung

  • Versicherungsfragen

  • Vertragsgestaltung und Haftungsfragen

  • Fortbildungsmaßnahmen.

Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung erstellt der Coach einen Existenzberatungsbericht, der für die staatliche Förderung erforderlich ist. Die Förderung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Insgesamt ist dies eine sehr einfache und problemlose Abwicklung, die vom beauftragten Coach bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass ein Eigenanteil von etwa 25 Prozent übrig bleibt.