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Netzbann nach drei Vergehen

Frankreich beschließt Filesharing-Gesetz trotz EU-Kritik

03.11.2008
Von pte pte
Mit überwältigender Mehrheit hat der Französische Senat für ein besonders umstrittenes Gesetz gestimmt, das illegalem Filesharing im Internet einen Riegel vorschieben soll.

Das französische Anti-Piraterie-Gesetz sieht eine Dreistufen-Regelung vor, wonach beim dritten Verstoß dem "Internetpiraten" der Zugang zum Internet durch den Internet-Service-Provider (ISP) für ein Jahr untersagt wird. Die Europäische Union hält diese Strafe für unangebracht, berichtet "The Register". Die Internetprovider Frankreichs haben sich bereits mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen. In Großbritannien findet sich ein vergleichbares Modell.

Drei Verstöße gegen das neue Antipiraterie-Gesetz und der Zugang zum Internet wird abgeklemmt.
Drei Verstöße gegen das neue Antipiraterie-Gesetz und der Zugang zum Internet wird abgeklemmt.
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Im Juli hatte Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament verwarf das Modell jedoch und sprach sich zudem ausdrücklich gegen die Sinnhaftigkeit einer Internetsperre durch die ISPs aus. In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz mit 297 Pro-Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und kann das Gesetz zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.

Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren. Die Internetprovider in Frankreich sind jedoch der Meinung, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. (pte)