Foermliches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet EU sieht Oeffnung der TK-Maerkte auf grundsaetzlich richtigem Weg

21.04.1995

BRUESSEL (vwd) - Die Oeffnung der Telecom-Maerkte in der Europaeischen Union ist grundsaetzlich auf dem richtigen Weg, die Mitgliedsstaaten erkennen in zunehmendem Masse die Bedeutung funktionsfaehiger und vor allem fuer die Kunden erschwinglicher Infrastrukturen.

Dies ist der Tenor einer Mitteilung der EU-Kommission an das Europaeische Parlament und den EU-Ministerrat. Tragendes Element der Liberalisierung sei danach die Kommissionsrichtlinie 90/388/EWG ueber den Wettbewerb auf dem Markt fuer Telecom-Dienste. Der Reformprozess konzentriere sich dabei vor allem auf die Freigabe saemtlicher Dienste und Netzinfrastrukturen zum 1. Januar 1998.

Die Umsetzung besagter Richtlinie bereite jedoch, wie ein Sprecher der EU-Kommission in Bruessel erklaerte, in verschiedenen Mitgliedsstaaten Probleme, darunter zu enge Begriffsdefinitionen, die sich wettbewerbseinschraenkend auswirkten. Die EU-Kommission hat daher foermliche Verfahren gegen Deutschland und Spanien nach Artikel 169 des Vertrages ueber die Europaeische Gemeinschaft (EGV) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie eingeleitet. Im Fall Spaniens zeigte sich der Sprecher zuversichtlich, dass sich die Dinge in absehbarer Zeit regeln koennten.

Zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren laufen derzeit noch gegen Griechenland und Italien aufgrund unterlassener Notifizierung aller nationalen Umsetzungsvorschriften. Wie der Kommissionssprecher weiter mitteilte, sieht die Bruesseler Behoerde in diversen EU-Mitgliedsstaaten auch noch Klaerungsbedarf hinsichtlich einer eindeutigen Trennung zwischen Diensteanbietern und den jeweils zustaendigen Aufsichtsgremien.