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Fliegt Apple von der Nasdaq?

14.08.2006

Apple hatte kürzlich mitgeteilt, dass man zusätzliche Beweise für "Unregelmäßigkeiten" bei der Vergabe von Aktienoptionen festgestellt habe. Es gehe bei der Untersuchung um die Gewährung bestimmter Aktienoptionen, die zwischen 1997 und 2001 gemacht worden seien, hatte Apple dabei erklärt. Apple hatte betont, man könne sich deshalb nicht mehr auf die nach dem 29. September 2002 gemachten Finanzausweise sowie Gewinn- und Pressemitteilungen verlassen.

Es laufen momentan behördliche und firmeninterne Untersuchungen bei mehr als 100 US-Firmen über das Timing von Aktienoptionen für Führungs- und Fachkräfte. Eine Option gewährt dem Besitzer das Recht, die Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es handelt sich üblicherweise um den Kurs am Tag der Optionsgewährung. Steigen die Kurse eines Unternehmens anschließend, kann der Optionbesitzer sie versilbern und die Differenz zu dem niedrigeren Ausgabekurs als Gewinn einstecken.

Die behördlichen Untersuchungen bei vielen amerikanischen Unternehmen richten sich gegen die verpönte Praxis des "Backdating". Dabei wird der Optionspreis rückwirkend auf einen Zeitpunkt datiert, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. Damit steigen die Gewinne bei Wahrnehmung der Optionen, wenn der Aktienkurs anschließend anzieht. Backdating ist nicht illegal, wohl aber eine Verheimlichung dieser Praxis in den Bilanzen und Geschäftsausweisen, da hierdurch die Personalkosten erhöht und die Gewinne reduziert werden. Apple hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob es sich bei der eigenen Untersuchung um Backdating-Probleme bei Aktienoptionen handelt. (dpa/tc)