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Flatrate-Streit: AOL verliert vor Gericht

30.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht Hamburg hat dem Online-Dienst AOL mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Deutsche Telekom dafür verantwortlich zu machen, dass nur für eine eingeschränkte Zahl von AOL-Kunden surfen zum Pauschaltarif möglich ist. Demnach darf AOL nicht länger behaupten, dass es "unter den Bedingungen der Deutschen Telekom nicht möglich" sei, mehr als 1000 Flatrates pro Woche anzubieten. Erst vergangene Woche hatte AOL ein Pauschalangebot für Analog- und ISDN- Anschlüsse für 39,90 Mark pro Monat angekündigt und unter Berufung auf die Vertragsbedingungen des Bonner Carriers auf 1000 Verträge pro Woche beschränkt.

Ebenso verbot das Gericht die Aussage von AOL, man werde durch die Telekom daran gehindert, seinen Kunden unbegrenzte Pauschaltarife anzubieten. Auch die Behauptung, die von der Telekom in Rechnung gestellten Tarife stellten "für alle Internet-Anbieter" ein "unkalkulierbares Risiko" dar, das bereits einige Anbieter in die Insolvenz getrieben habe, darf AOL künftig nicht mehr veröffentlichen.

Hintergrund des Rechtsstreits sind die Konditionen, zu denen der Ex-Monopolist seinen Konkurrenten den Zugang zum Internet anbietet. Wegen der hohen Gebühren, die die Telekom für die Nutzung ihrer Leitungen erhebt, sieht sich die auf Telekom-Equipment angewiesene Konkurrenz außer Stande, Flatrates anzubieten.