Freiberufler, IT-Dienstleister

Fit in Sachen Auftragsdatenverarbeitung?

04.05.2011
Von 
Karen Funk ist Senior Editor beim CIO-Magazin und der COMPUTERWOCHE (von Foundry/IDG). Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind IT-Karriere und -Arbeitsmarkt, Führung, digitale Transformation, Diversity und Sustainability. Als Senior Editorial Project Manager leitet sie zudem seit 2007 den renommierten IT-Wettbewerb CIO des Jahres. Funk setzt sich seit vielen Jahren für mehr Frauen in der IT ein. Zusammen mit einer Kollegin hat sie eine COMPUTERWOCHE-Sonderedition zu Frauen in der IT aus der Taufe gehoben, die 2022 zum 6. Mal und mit dem erweiterten Fokus Diversity erschienen ist.
Wer Datenverarbeitung im Kundenauftrag betreibt, sollte sich in Sachen Datenschutz gut auskennen. Freiberufler und IT-Dienstleister können sich in München zu dem Thema schlau machen.

Die Beauftragung von IT-Dienstleistungen wird von Auftraggeberseite zunehmend davon abhängig gemacht, ob der IT-Dienstleister eine unter Umständen sehr umfangreiche Vereinbarung zum Datenschutz (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) unterzeichnet. Das ist kein Wunder, denn das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) droht dem Auftraggeber andernfalls ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro an.

Anbieter etwa von ASP, SaaS, Web-Services oder Cloud-Diensten sollten sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Auftragsdatenverarbeitung auskennen.
Anbieter etwa von ASP, SaaS, Web-Services oder Cloud-Diensten sollten sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Auftragsdatenverarbeitung auskennen.
Foto: askaja/Fotolia.com

Die seit dem 1. September 2009 verschärften rechtlichen Anforderungen an eine Datenverarbeitung im Auftrag sind mittlerweile in der Unternehmenspraxis angekommen. Es ist also höchste Zeit, dass sich auch als IT-Dienstleister mit dem Thema auseinandersetzen. Denn Auftraggeber dürfen nur solche IT-Dienstleister beauftragen, die nachweisen können, dass sie ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um den Schutz der ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Auftraggeber sind darüber hinaus verpflichtet, den IT- Dienstleister regelmäßig auf die Einhaltung von Datenschutz (auch vor Ort) zu kontrollieren.

Auftragsdatenverarbeitung - Gängelung oder Chance?

Freiberufler und IT-Dienstleister, zu deren Geschäftsfeldern ASP (Application Service Provider), SaaS (Software as a Service), Web-Services/Cloud-Dienste, die Pflege/Wartung von Software/Hardware, die Entsorgung von Datenträgern gehört, sind unmittelbar vom Thema Auftragsdatenverarbeitung betroffen. Zu den datenschutzrechtlichen Aspekten können sie sich in München schlau machen:

Das Freiberuflerforum 7-it bietet am Montag, den 16. Mai 2011, den Vortrag "Auftragsdatenverarbeitung - Gängelung oder Chance?" an. Rechtsanwalt Dominik Hausen gibt einen Überblick über die Auftragsdatenverarbeitung und vermittelt das zum Verständnis notwendige datenschutzrechtliche Hintergrundwissen. Hinweise zur Erstellung eines Datenschutzkonzepts sowie Ratschläge zum Einsatz des Themas Datenschutz als Wettbewerbsvorteil bei Vertragsverhandlungen runden den Vortrag ab.

Wann und wo

Die Veranstaltung findet im Courtyard by Marriott München, Schwanthalerstr. 37 (5 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt), am 16. Mai 2011 von 18:30 bis etwa 21:00 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro (inklusive Getränke). Interessierte melden sich bitte per E-Mail an.