Achtung Steuerfallen

Firmenumzug im Visier der Betriebsprüfer

14.10.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Steuerfallen erkennen und umgehen

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit allen "verlagerungsnahen" Fällen auseinandersetzen. Eine systematische Darlegung und Einstufung aller Auslandsaktivitäten in Abstimmung mit sachkundigen Beratern ist Pflicht. So können Unternehmen die steuerlichen Sachverhalte zu ihren Gunsten auslegen und hohe Nachzahlungen vermeiden.

  • Vorprüfung: Die steuerliche Bewertung von grenzüberschreitenden Geschäftsvorhaben hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Steuerpflichtige sollten schon in der Planungsphase prüfen, inwieweit sich eine steuerlich relevante Funktionsverlagerung von vorneherein vermeiden lässt. Gegebenenfalls lassen sich die unternehmerischen Ziele durch alternative Gestaltungsoptionen verwirklichen.

  • Dokumentation: Die Finanzverwaltung sollte keinen Interpretationsspielraum haben. Grenzüberschreitende Restrukturierungen sind zeitnah und umfassend zu dokumentieren. Andernfalls drohen Schätzungen und Strafzahlungen. Eine schlüssige Dokumentation setzt die Finanzverwaltung unter Zugzwang. Sind die Finanzbeamten anderer Auffassung, müssen sie den Gegenbeweis antreten.

  • Wertermittlung: Kann eine steuerlich relevante Funktionsverlagerung nicht verhindert werden, sollten Unternehmen einer nicht sachgerechten Besteuerung entgegenwirken. Häufig sind Funktionsverlagerungen individueller Natur, so dass keine marktgerechten Vergleichspreise vorliegen. Es erfolgt ein hypothetischer Fremdvergleich, der die Erwar-tungen des abgebenden und aufnehmenden Unternehmens berücksichtigt. Im Rahmen der Wertermittlung bieten sich verschiedene Ansatzpunkte, die Besteuerung maßgeblich zu beeinflussen. (oe)

Der Autor Thomas Rohler ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Wirtschaftskanzlei DHPG in Bergisch Gladbach mit Tätigkeitsschwerpunkt im internationalen Steuerrecht. www.dhpg.de