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Firmen haben Erstrecht auf Domains

12.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberlandesgericht München hat entschieden, daß Firmen einen größeren Anspruch auf die gleichlautende Internet-Adresse haben als Privatleute, deren Familienname ebenso lautet. In dem entsprechenden Fall handelte es sich um eine Auseinandersetzung zwischen dem Shell-Konzern und einer Privatperson mit dem gleichen Namen, die diesen als Domain "shell.de" hatte registrieren lassen. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß Unternehmen auch die rein private Nutzung eines gleichlautenden Namens schade. Daher stehe das Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens eindeutig über dem des privaten Namensträgers. In dem konkreten Fall muß die Person namens Shell ihre Domain an den Shell-Konzern abgeben, der Konzern allerdings die Registrierungskosten für den Domain-Namen zurückerstatten.