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Finstere Geschäfte mit dem Freitod: Internet-Händler verurteilt

24.01.2007
Als mitfühlender Fachmann pirschte er sich in einschlägigen Internet-Foren an seine selbstmordgefährdete Kundschaft heran.

"Buddha" oder "Paul de Vitt", wie er sich nannte, spielte sich als Ratgeber für den Weg ins Jenseits auf, mit einem angeblich "todsicheren" Rezept für einen "sauberen Abgang". Gegen einige hundert Euro lieferte er die Pillenmischung sogar frei Haus. Am Mittwoch verurteilte das Wuppertaler Landgericht den 23-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen illegalen Medikamentenhandels in 16 Fällen.

Der angebliche Mediziner ist ein geschäftstüchtiger Partyveranstalter aus Wuppertal, der mit gefälschten Rezepten und einem Pillen-Versand fast 7000 Euro einnahm, bevor er aufflog. Weil die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland nicht strafbar ist, muss der 23-Jährige nun vor allem für drei fehlgeschlagene Selbstmordversuche büßen, bei denen die Opfer teilweise bleibende gesundheitliche Schäden davontrugen.

Diese Fälle wurden als besonders schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz gewertet. Die beiden Todesfälle, zunächst war sogar von sechs Toten die Rede gewesen, wiegen juristisch weniger schwer, weil dies der Wille der Abnehmer war, wie das Gericht betonte.

Nach der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters rang der Angeklagte am Mittwoch sichtlich um Fassung. Als teilweise falsch hatte der Jurist das Geständnis des Angeklagten zerpflückt. Die angeblich selbstlosen Motive des Wuppertalers hätten der Beweisaufnahme nicht stand gehalten.

Obwohl er von den Fehlschlägen seiner Gift-Cocktails aus Anti-Epileptika und starken Beruhigungspillen wusste, habe er seine Geschäfte fortgesetzt. Die Deutsche Krebshilfe, an die angeblich ein Teil des Geldes fließen sollte, sah von dem Pillendealer keinen Cent. Einem Apotheker schwindelte er vor, die Pillen für seinen schwer kranken Großvater in Albanien zu benötigen.

Im Urteil wurde dem Angeklagten ein "ausgeprägtes Streben" nach Gewinn bescheinigt. Dabei habe er auch nicht davor zurückgeschreckt zu behaupten, die Substanzen seien schon in der Nazi-Zeit bei der Ermordung Behinderter eingesetzt worden. In einem Fall habe er verkaufsfördernd seinen eigenen Freitod angekündigt und damit sowie mit angeblichen Lieferengpässen den Preis für die Mittel in die Höhe getrieben.

Die Ermittlungen gegen den Wuppertaler waren durch das Schicksal eines 21-Jährigen im brandenburgischen Eberswalde ins Rollen gekommen. Der junge Mann hatte in einem Hotelzimmer mehrere Tage lang im Koma gelegen. Als er gefunden wurde, waren Teile seiner Beine bereits abgestorben und wiesen Leichenflecken auf. Der Überlebende musste ein Jahr lang mehrere Operationen über sich ergehen lassen, mit denen das tote Fleisch entfernt wurde. Die drei Verteidiger des Wuppertalers wollen den Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen. (dpa/tc)