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Finger weg von Überwachungsprogrammen für Eifersüchtige!

29.08.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Sowohl der Entwickler als auch Käufer des Überwachungsprogramms "Loverspy" sind in den Vereinigten Staaten von Amerika angeklagt worden. Ihnen wird vorgeworfen, gegen Bundesgesetze zum Schutz der Privatsphäre verstoßen zu haben.

Loverspy, das im Internet für 90 Dollar verkauft wurde, kommt harmlos als elektronisches Grußkartenprogramm daher. Mit diesem lassen sich Fotos von Haustieren und Blumen via E-Mail verschicken. Adressaten, die das Programm starteten, installierten sich allerdings - ohne dies zu wissen - die Überwachungssoftware Loverspy. Diese hielt alle E-Mails fest, die eine Person versendete. Sie protokollierte ferner alle Websites, die eine Person besuchte. Alle diese Informationen wurden dann auf die Rechner der Leute übermittelt, die die ursprüngliche Grußkartensoftware an Menschen verschickt hatten, deren PC sie infizieren und überwachen wollten.

Jetzt wurde nach US-amerikanischen Zeitungsberichten Carlos Enrique Perez-Melara (25) in 35 Fällen wegen der Herstellung, Verbreitung und Bewerbung dieses Überwachungsprogramms angeklagt. US-Richter Mitch Dembin sagte, das Programm sei entwickelt und vermarktet worden, um untreue Lebenspartner zu "überführen". Damit hätten die Entwickler und die Käufer und Nutzer der Software gegen geltendes Recht zur Wahrung der Privatsphäre verstoßen.

Vier Personen, die Loverspy gekauft hatten, wurden in jeweils zwei Fällen illegalen Computer-Hackings angeklagt. Jeder einzelne Anklagepunkt könnte zu einer Verurteilung zu maximal fünf Jahren Freiheitsentzug und zu einer Strafzahlung von 250.000 Dollar führen. US-Behörden bestätigten, dass es in dieser Angelegenheit zu weiteren Anklagen in Texas, Hawai, North Carolina und Missouri gekommen sei.

Richter Dembin sagte, es könne sein, dass weltweit bis zu 1000 Loverspy-Kopien verkauft worden sind. Sollte Perez-Melara rechtskräftig verurteilt werden, muss er im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe von bis zu 175 Jahren rechnen, schrieb das Online-Newsmagazin "Wired News". (jm)