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Finger weg von meinen Daten!

04.03.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Stellen Sie sich vor, Sie suchen in Google oder einer andern Suchmaschine nach Sportergebnissen, Wetterberichten oder anderen Daten - Sie erhalten eine Fülle von Links mit mehr oder weniger relevanten Informationen. Was aber, wenn überhaupt keine Treffer angezeigt würden?

Das könnte geschehen, wenn der US-Kongress ein Gesetz namens "Database and Collaborations of Information Misappropriation Act" (HR3261) verabschiedet. Es stellt das Kopieren und Weiterverbreiten von Informationen unter Strafe, die von kommerziellen Diensten zusammengetragen werden. Kritikern zufolge macht das Gesetz, das ein Komitee des US-Justizministeriums im Januar vorgelegt hat, Daten wie Börsenkurse und Sportergebnisse zum Eigentum der Firmen und verhindert deren freie Weitergabe. Ob das Gesetz in dieser Form gültig wird, ist allerdings noch nicht entschieden. Gestern plädierte ein Gremium des Energie- und Handelsministeriums für eine deutlich eingeschränkte Version.

Während Gegner des Gesetzes wie Amazon.com, AT&T, Comcast, Google, Yahoo und die Computer & Communications Industry Association darauf verweisen, dass die bestehenden Urheberrechte ausreichend seien, stellen sich die Software and Information Industry Association, der niederländische Mischkonzern und Eigentümer der Datenbank LexisNexis Reed Elsevier sowie Westlaw, der eigenen Angaben zufolge weltgrößte Verleger von juristischen Informationen, hinter das verschärfte Gesetz. Es koste viele Millionen

Dollar, die Datenbanken aufzubauen, zu verwalten und zu pflegen. Es gebe bislang jedoch keine geeigneten Mittel, um zu verhindern, dass die dort gespeicherten Informationen an anderer Stelle frei zugänglich auftauchten, etwa in Google News.

Zudem interpretieren die Kritiker den Wortlaut des Gesetzentwurfs falsch, meint Keith Kupferschmid, Vice President der für Copyrights zuständigen Abteilung bei der Software and Information Industry Association. Strafbar mache sich nur, wer zuvor zehn Kriterien missachtet. So dürften zum Beispiel auch künftig in kommerziellen Datenbanken enthaltene Informationen zitiert werden, allerdings nur in Auszügen und nicht in voller Länge.

Das Gesetz berge weitaus mehr Zündstoff als seine Unterstützer zugeben wollen, entgegnete Joe Rubin, Executive Director of Technology and E-Commerce bei der US-Handelskammer. So mache sich zum Beispiel ein Finanzberater strafbar, der Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenträgt, in einen Bericht aufnimmt und diesen an Kunden weitergibt. Außerdem sei die Darstellung Kupferschmids falsch, dass weiterhin in Auszügen zitiert werden dürfe. Das Gesetz umfasse Datensätze und deren Subsets, wobei "Subset" nicht definiert sei. Im Zweifelsfall könne es sich dabei um ein einzelnes Bit handeln.

Die Problematik werde in einem Fall von 1997 deutlich, so Rubin. Damals übermittelte Motorola Ergebnisse von Basketballspielen der NBA an Pager von Kunden. Die NBA verklagte den Hersteller wegen Verletzung von Urheberrechten, hatte vor Gericht jedoch keinen Erfolg. (lex)