Resümee auf Rechnungshof-Gutachten

"Finanzpolitischer Tumor im EDV-Haushalt"

06.05.1977

MÜNCHEN (ee) - Der Bayerische Oberste Rechnungshof ließ in seinem Gutachten über die Organisation der Datenverarbeitung im staatlichen Bereich offen, wem künftig das Bayerische Landesamt für Datenverarbeitung zugeordnet werden soll. Der CSU-Abgeordnete zum Landtag, Christian Will, hat ein Resümee aus dem ORH-Gutachten gezogen und mit einem "Stimmungs-Papier", das wir hier gekürzt wiedergeben, die Diskussion in seiner Fraktion angeheizt.

Das Gutachten des Obersten Rechnungshofes über die Organisation der Elektronischen Datenverarbeitung in der staatlichen Verwaltung Bayerns liegt vor. Im wesentlichen bestätigt es das RKW-Gutachten sowie die weitgehende Politische Meinung und die tatsächliche technische Entwicklung, die m. E. gerade in der staatlichen Verwaltung noch nicht ausreichend zur Kenntnis genommen wurde. Diese Feststellung glaube ich deshalb treffen zu müssen da der Präsident des Landesamtes, für Datenverarbeitung Walter Schleicher in der Computerwoche vom 1. April 1977 glaubte sagen zu müssen, daß ein Rechenzentrum in München als Dienstleistungsunternehmen und eines in Nordbayern auch politisch gebilligt wurde. Nun so einfach kann man die Frage ob Zentralisierung oder Dezentralisierung tatsächlich nicht beantworten. Die Kostenlawine für die ADV in Stadt und Kommune ist so alarmierend, daß sich neben den EDV-Fachleuten endlich auch die Politiker etwas der Sache annehmen müssen.

Ich anerkenne weder dem RKW noch dem ORH die technische Unfehlbarkeit. Ist es heute jedoch nicht so, daß privatwirtschaftliche Unternehmen sich absetzen von den zu sehr auf Zentralisation ausgerichteten Großrechnern, während die öffentliche Hand noch an den ersten Generationen der Datenverarbeitung klebt? Das Bayerische EDVG aus dem Jahre 1970 ist m. E. sehr offen für die technische Entwicklung und für eine vernünftige Fortschreibung. Der Fehler der Kinderjahre unserer staatlichen EDV lag lediglich darin, daß man das Kleinkind EDV einfach gewähren ließ. Ich weiß, daß dieser Vorwurf auf uns Parlamentarier zurückfällt. Wir streiten bei den Haushaltsberatungen um die eine oder andere Personalstelle und übersehen den langsam aber sicher gefährlich werdenden finanzpolitischen Tumor im Zahlengerippe der Haushaltsstellen. Darum war es gut, daß der Oberste Rechnungshof mit seinem Gutachten vom 14. März 1977 eine Diagnose im wahrsten Sinne des Wortes auf den Tisch legte, mit welcher sich das Bayerische Parlament befassen muß.

Was sind nun die Ergebnisse des ORH-Gutachtens?

- Zur technischen und betrieblichen Konzeption der ADV stellt der ORH fest, daß der Aufbau eines integrierten Informationssystems an Bedeutung verloren hat und das Konzept der Gebietsrechenstellen aufgegeben werden soll.

Es ist nach Meinung des ORH also wichtiger, alle Aufgaben eines Ressorts bei derselben Rechenstelle zu erledigen als die Aufgaben verschiedener Ressorts auf Gebietsrechenstellen zu geben.

Soweit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Einzelfall eine Abwicklung auf MDT-Anlagen rechtfertigen und dadurch ADV-Kapazität auf Universalrechnern frei wird, soll nach Möglichkeit nicht die Leistungsfähigkeit, sondern die Anzahl der Universalrechner reduziert werden.

- Grundsätzlich sollten ressorteigene Einrichtungen benutzt werden, wenn und so lange dies wirtschaftlich ist. Wirtschaftlich ist ein Betrieb nur dann, wenn das Aufgabenvolumen einen Universalrechner auslastet. Dies trifft unzweifelhaft bei dem Staatsministerien der Finanzen, des Innern und der Landwirtschaft zu.

Ressorts, die eigene Einrichtungen nicht wirtschaftlich betreiben können, sollten sich das Service des LfD bedienen. Daß diese Service-Einrichtung unter einer einheitlichen organisatorischen Leitung stehen muß und allen Benutzern gleiche Mitwirkungsrechte eingeräumt werden, ist eine richtige Voraussetzung für kontinuierliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

- Eine klare Aussage macht der ORH zur organisatorischen Struktur der ADV. Eine Abteilung D hat demnach in der Staatskanzlei nichts zu suchen. Und folglich ist auch das LfD einem Ressort zuzuordnen. Im Vorschlag stehen Finanz- und Innenministerium.

Für eine Zuordnung zum Innenministerium spricht die Tatsache, daß hier in verhältnismäßig großem Umfang Datenverarbeitung betrieben wird, daß organisatorische Querschnittsaufgaben für alle Geschäftsbereiche wahrgenommen werden und daß eine erleichterte Zusammenarbeit mit dem kommunalen Bereich aufgrund der kommunalen Aufsichtsfunktion möglich ist. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung eines ADV-Gesamtkonzeptes für die staatliche Verwaltung und die Kommunen.

- Was m. E. mehr für eine Zuordnung zum Innenministerium spricht, möchte ich in folgenden Sätzen darlegen.

Das Finanzministerium ist mit einem Rechenzeitanteil von 45 Prozent der bei weitem größte Anwender im staatlichen Bereich. Würde man ihm auch den Rechenbedarf der anderen Ressorts (außer StMI und StMELF) zuordnen, dann würde der Anteil auf über 2/3 steigen, was sicher nicht gerade gut für Übersichtlichkeit, Datenschutz und Beweglichkeit spräche.

Außerdem würde eine Aufteilung der Funktionen zwischen federführendem EDV-Ressort (StMI) und staatlichem Koordinierungsausschuß (StMF) einer ausgewogenen Gewichtsverteilung dienen. Daß das Innenministerium Rechenzentren mit Anlagen von Siemens und IBM betreibt, über qualifiziertem Fachpersonal für Datentechnik, Datenfernverarbeitung und sonstiger Spezialgebiete verfügt, sei nur ergänzend erwähnt.

- Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang die Feststellung des ORH, daß durch die Zuordnung des Landesamtes für Datenverarbeitung zu einem der genannten Ressorts davon ausgegangen werden kann, daß dies ohne personellen Mehraufwand erfolgen kann.

- Erfreulich finde ich die Feststellung der ORH, daß das Landesamt für Datenverarbeitung als ressortübergreifende Fachbehörde bestehenbleiben soll, um die erforderlichen fachlichen Querschnittsaufgaben und Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen.

- Die Koordinierung der ADV-Arbeit durch den derzeit bestehenden EDV-Beirat und den Koordinierungsausschuß wird vom ORH nicht gerade positiv beurteilt. Wer die Sitzungsfolge des EDV-Beirates seit 1971 verfolgt, muß die Aussage des ORH bestätigen. Von den insgesamt neun stattgefundenen Sitzungen fanden allein fünf im Jahre 1976 statt und dies nur nach parlamentarischem Drängen, was durch die immer bedrückender werdende Undurchsichtigkeit der Verwaltung und des erforderlichen Datenschutzes veranlaßt war.

Die Zusammenarbeit mit der kommunalen Datenverarbeitung sollte weiter intensiviert werden und kann durch anwendungsbezogene Kooperation in gemeinsamen Arbeitsgruppen und Projektentwicklungen verwirklicht werden. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der AKDB, deren Pionierarbeit volle Anerkennung und auch weitere Unterstützung verdient.

- Der Oberste Rechnungshof hat im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung durch sein Gutachten gesprochen. Das Gesetz des Handelns liegt beim Parlament. Wenn die staatliche Datenverarbeitung transparenter werden, wirtschaftlicher arbeiten und den Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen soll, dann sind beide Gutachten brauchbare Wegweiser, die Beachtung verdienen.