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Finanzministerium unterbindet Fords PC-Geschenkaktion

12.07.2000
Deutsche Behörden hinken anderen Ländern hinterher

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Automobilhersteller Ford hat die Verteilung kostenloser PCs an seine Mitarbeiter in Deutschland vorerst auf Eis gelegt. Nachdem das Finanzministerium Wind von Aktion bekommen hat, wollen die Behörden Steuern für die Rechner kassieren. Doch Ford will die geschätzten 40 Millionen Mark nicht aufbringen. Das Unternehmen verweist auf Sonderprogramme anderer Länder, in denen PC-Geschenke von Abgaben befreit sind.

Im Februar dieses Jahres hatte Ford-Konzernchef Jac Nasser angekündigt, allen etwa 350 000 Mitarbeitern weltweit für eine symbolische Monatsgebühr von etwa zehn Mark einen PC zur Verfügung zu stellen (Computerwoche.de berichtete) . Ziel dieser Initiative sei, "die Angestellten auf Anforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts vorzubereiten", erklärt ein Sprecher des Automobil-Pioniers.

Jetzt ist die Aktion ins Stocken geraten. Nachdem die Auslieferung der PCs in den USA und anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Spanien bereits angelaufen ist, sollten bis August dieses Jahres auch die 40 000 deutschen Ford-Mitarbeiter ihren Rechner im Wert von 2000 Markt zu Hause stehen haben, rechtzeitig zum 75-jährigen Geschäftsjubiliäum in Deutschland. Doch diesen Zeitplan wird der Autobauer aus Detroit angesichts der jüngsten Forderungen des Finanzministeriums kaum einhalten können.

Die Finanzbehörden ordnen das PC-Geschenk von Ford als geldwerten Vorteil ein, für das nach Paragraph 19, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes Abgaben fällig werden. Bei einem Wert von zirka 2000 Mark pro Rechner belaufen sich die Steuerkosten auf insgesamt ungefähr 40 Millionen Mark. Diesen Betrag will der Automobilkonzern weder selbst tragen noch seinen Mitarbeitern aufbürden. Das Unternehmen setzt auf Gespräche mit dem Ministerium, um die drohende Steuerbelastung zu umgehen.

Das Finanzministerium in Berlin zeigte sich bislang unnachgiebig. Wie das "Handelsblatt" erfahren haben will, komme eine Steuerfreiheit nicht in Frage. Lediglich über eine Senkung ließe sich diskutieren, sagte demnach ein Sprecher des Ministeriums. Auf Anfrage der Computerwoche erklärte Maria Steilen, Sprecherin des Ministeriums, dass ohne eine gesetzliche Regelung auf Länder- oder Bundesebene keine Befreiung von der Steuer möglich sei. Eine entsprechende Gesetzesinitiative sei aber bis jetzt noch nicht angeschoben worden. Die Frage, wie lange ein entsprechendes Verfahren dauern würde, konnte Heider nicht beantworten. "Das kann je nach Konsens bei den beteiligten Parteien zwischen ein paar Tagen und Jahren dauern."

Solange will Reiner Steilen, Vorstandsbeauftragter bei Ford nicht warten. Bis zum 18. August will er eine Sonderregelung für sein Unternehmen durchsetzen. Einsicht und Verständnis für dieses Problem sei bei den politischen Entscheidungsträgern wie zum Beispiel dem Bundeskanzler Gerhard Schröder zwar vorhanden, doch "die Schwerfälligkeit der Bürokratie ist unglaublich", schimpft Steilen. Auf dieser Arbeitsebene pochten die Verantwortlichen strikt auf die Buchstaben des Gesetzes - und die sehen noch keine steuerliche Entlastung für PC-Geschenke vor. "Das Verständnis der Politiker allein bringt uns da nicht weiter", resümiert der Ford-Sprecher.

Sollten die Behörden hart bleiben, müssten andere Unternehmen, die ähnliche Aktionen planen, die zusätzlichen Steuerbelastungen ebenfalls mit einkalkulieren. So hat in Deutschland beispielsweise auch Bertelsmann angekündigt, seinen 75 000 Mitarbeitern einen PC zur privaten Nutzung anzubieten. Wie bei Ford soll auch bei diesem Modell eine geringe monatliche Nutzungsgebühr anfallen. Das Projekt befindet sich laut Markus Payer, Pressesprecher des Medienkonzerns, noch in der Planungsphase. Auch die Verhandlungen mit den Behörden stünden erst noch bevor. Aus diesem Grund wolle er sich auch nicht an der aktuellen Steuerdiskussion rund um die Mitarbeiter-PCs beteiligen, entschuldigt sich der Bertelsmann-Sprecher. Allerdings hofft Payer, dass die Bundesregierung den Unternehmen mit steuerlichen Vorteilen entgegenkommt.

Angesichts der jüngsten Initiativen der Bundesregierung, den Einstieg in das Informationszeitalter zu ebnen, wirkt die jetzt losgetretene Steuerdiskussion jedoch wie ein Rückschritt. Im Vergleich zu anderen Ländern hinkt die deutsche Gesetzgebung hinterher. So gelten beispielsweise in den Niederlanden und Schweden Sonderregelungen, die PC-Geschenke von der Lohnsteuer befreien. In Holland darf der Arbeitgeber seinen Angestellten alle drei Jahre einen Rechner im Wert von bis zu 5000 Gulden schenken. In Großbritannien müssen bei Arbeitgebergeschenken grundsätzlich nur 20 Prozent des Wertes versteuert werden. PCs sind bis zu einem Betrag von 5000 Pfund steuerfrei. Auch in Spanien gilt seit etwa drei Wochen ein Gesetz, das PC-Geschenke als Weiterbildungsmaßnahme und damit als förderungswürdig einstuft. Zuletzt haben auch die Vereinigten Staaten reagiert. So liegt dem Kongress bereits eine Gesetzesinitiative vor, PC-Geschenke des Arbeitgebers von der Steuer zu befreien.