DV und Recht/Kommentar

Fette Zeiten für Juristen

18.06.1999

Eigentlich wirft allein das Internet genügend Fragen auf, um einen Schwerpunkt zum Thema DV und Recht interessant zu gestalten. Doch zu viele andere Themen drängen sich derzeit unaufschiebbar auf. Deshalb widmen wir uns hier ausschließlich den großen Brandherden.

Ganz sicher zählt das Gesetz zur Scheinselbständigkeit dazu, betrifft es doch eine Vielzahl von Einzelkämpfern in der IT-Branche - aber auch die meisten Unternehmen. Freiberufler, die selbst keine Angestellten beschäftigen und "im wesentlichen" nur für einen Arbeitgeber arbeiten, könnten schon bald in die Verlegenheit kommen, den Sozialbehörden beweisen zu müssen, daß sie dennoch selbständig sind. Gelingt dies nicht, werden weder die Betreffenden noch ihre Auftraggeber um die Zahlung von Sozialversicherungs-Beiträgen herumkommen - und dies möglicherweise auch rückwirkend. Wer sich beeilt, kann das Problem möglicherweise noch elegant lösen: Bis Ende dieses Monats bestehen verschiedene Möglichkeiten, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen (siehe nebenstehenden Artikel).

Unaufschiebbar ist auch das Thema Jahr 2000: Ist die eingesetzte Software nicht millenniumtauglich, kann eine Katastrophe eintreten, für die niemand aufkommt. Oder doch? Es gibt verschiedene Mittel und Wege, gegen den betreffenden Softwarelieferanten vorzugehen. Verträge können gewandelt oder gemindert werden, möglicherweise ist der Anbieter auch schadensersatzpflichtig (Seite 60).

Weniger präsent, aber dennoch brisant ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Börsennotierte Firmen haben danach die Pflicht, Anleger vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Dazu gilt es, auch in der Informationstechnik Kontrollsysteme zur Früherkennung von Risiken zu etablieren - eine Herausforderung für die Verantwortlichen (Seite 71).