Gewerbliche Nutzer müssen pro PC zahlen

Fernsehen via Web ist gebührenpflichtig

23.05.1997

Vermehrt nutzen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Web als zusätzlichen Sendekanal. So "sendet" der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die Tagesschau auch im Internet, Bayern 5 ist mit dem Rundfunkprogramm "online" präsent, und der Mitteldeutsche Rundfunk hat das "info Radio" auf die Datenautobahn gebracht. Was die Anwender nicht wissen, ist, daß die für den Empfang nötige Software, sobald sie installiert ist, den Rechner zum Rundfunkempfänger macht - und solche Geräte sind gebührenpflichtig.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sendungen tatsächlich empfangen werden. "Rundfunkgebühren werden allein für die Möglichkeit erhoben, Rundfunk empfangen zu können", erklärt Armin Herb, Justitiar beim Süddeutschen Rundfunk (SDR). Kurz: Im Prinzip muß fast jeder Besitzer eines Internet-fähigen PCs Gebühren entrichten.

Die privaten Haushalte trifft diese Regelung jedoch kaum, weil eine Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für alle Geräte in der Wohnungsgemeinschaft gilt. Das ist bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Betrieben und Behörden anders. Sie müssen eigentlich für jeden PC zahlen, der in der Lage ist, Fernseh- oder Runfunksendungen via Web zu empfangen. Bedient zum Beispiel ein Internet-Server in einer Firma 100 Clients, so müssen jährlich 33900 Mark nach Köln überwiesen werden. Für Surfer außerhalb Deutschlands ist der Empfang allerdings kostenlos.