"Recht auf Vergessenwerden"

Fast alle Löschanfragen "privat und persönlich"

15.07.2015
Im Transparenz-Report von Google konnten Leser bislang den Eindruck gewinnen, dass besonders Kriminelle, Prominente und Politiker ein "Recht auf Vergessenwerden" geltend machen. Eine Analyse von versteckten Google-Daten kommt nun zu einem anderen Ergebnis.

Der Großteil der Löschungsanfragen an Google zum "Recht auf Vergessenwerden" fällt laut einem Bericht des unabhängigen Recherchebüros Correctiv in eine Kategorie, die vom Internet-Konzern selbst als "Privates und Persönliches" bezeichnetet wird. Mehr als 95 Prozent seien diesem Bereich zuzuordnen. Nur wenige Prozent der Löschanfragen beträfen schwere Verbrechen, Prominente und Politiker, berichtete Correctiv am Mittwoch zusammen mit der britischen Tageszeitung "The Guardian".

Der EuGH hatte im vergangenen Jahr das 'Recht auf Vergessenwerden' verbrieft, dabei aber viele Detailfragen offen gelassen.
Der EuGH hatte im vergangenen Jahr das 'Recht auf Vergessenwerden' verbrieft, dabei aber viele Detailfragen offen gelassen.
Foto: EuGH

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.

Die Zahlen für die Analyse von Correctiv und "Guardian" stammen aus archivierten Versionen von Googles Transparenzreport-Webseite. Google hatte die Daten dort im Quellcode veröffentlicht, ohne dass sie für den normalen Leser sichtbar waren. In dem Transparenzreport hatte Google rund 20 Fälle als exemplarisch vorgestellt. Mehr als die Hälfte der gezeigten Fälle bezogen sich auf kontroverse Anfragen, von Kriminellen bis hin zu fragwürdig agierenden Politikern.

Der Konzern erklärte, die Daten aus dem Quellcode des Transparenzberichts stammten "in der Tat von Google". "Sie waren Teil eines Kategorisierungstests, den wir allerdings im März abgebrochen haben, da die erhobenen Daten nicht verlässlich genug für eine Veröffentlichung waren. Wir arbeiten aber weiterhin daran, unseren Transparenzbericht zu verbessern."

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf am Mittwoch Google Versäumnisse bei der Aufarbeitung seiner Löschpraxis vor. Bisher habe der Konzern entgegen der Empfehlung des "Lösch-Beirats" keinen Bericht über die Maßstäbe des Löschens vorgelegt. "Das ist überfällig", sagte sie in Karlsruhe.

Der Bericht sollte ein Jahr nach dem Urteil anonymisiert und detailliert aufzeigen, nach welchen Maßstäben der Betreiber lösche und warum er nicht gelöscht habe, "um die Entscheidungspraxis nachvollziehbar aufzuzeigen", sagte die FDP-Politikerin. In Deutschland würden in 48 Prozent der Anträge gelöscht. (dpa/tc)