Web

Falsche Wortwahl: GEZ mahnt Internetportal ab

24.08.2007
Weil es die gesetzlichen Rundfunkgebühren als "GEZ-Gebühren" bezeichnet hat, bekam das Berliner Internet-Portal akademie.de von der Gebühreneinzugszentrale eine Abmahnung.

GEZ-Sprecher Willi Rees betonte heute in Köln, dass der Begriff "GEZ-Gebühren" falsch beziehungsweise nicht existent sei, da die Rundfunkgebühren lediglich durch die GEZ eingetrieben würden, aber nicht für diese bestimmt seien. Der Hauptbestandteil der Abmahnung sei dagegen ein anderer: Das Wissensportal akademie.de habe vermehrt GEZ-feindliche Aussagen veröffentlicht, so Rees heute gegenüber der Deutschen Presse-Agentur DPA. In dem Schreiben der GEZ-Rechtsabteilung wird dem Portal eine Geldstrafe in Höhe von 5100 Euro für jeden weiteren Begriff angedroht, der im Zusammenhang mit der Einzugszentrale falsch verwendet werde. Darunter fielen auch Wörter wie "PC-Gebühren" oder "GEZ-Anmeldung". Akademie.de wehrt sich gegen die Vorwürfe und machte das Schreiben gestern öffentlich. Darin findet sich unter anderem eine Liste der Rechtsabteilung der Einzugszentrale, in der dezidiert "falsche" von "richtigen" Begriffen unterschieden und aufgeschlüsselt werden. (sh)